Bessere Förderbedingungen für Klimaschutzprojekte in Sportstätten

Für Klimaschutzprojekte in Sportstätten gibt es jetzt im Rahmen der Kommunalrichtlinie verbesserte Startbedingungen: Förderquoten werden erhöht und Eigenanteile reduziert.

Foto: LSB NRW/Andrea Bowinkelmann
Foto: LSB NRW/Andrea Bowinkelmann

Damit Sportvereine in ganz Deutschland sich trotz Corona-Pandemie und knapper Kassen weiterhin für den Klimaschutz stark machen können, unterstützt das Bundesumweltministerium die Akteur*innen vor Ort mit zusätzlichen 100 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung.

Einen Überblick über die verbesserten Förderbedingungen gibt Taina Niederwipper vom Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK).

Ob energieeffiziente Flutlichtanlage, optimiertes Belüftungssystem oder neue Fahrradbügel: Sportvereine können einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten, indem sie ihre Anlagen mit Unterstützung des Bundesumweltministeriums (BMU) klimafreundlich modernisieren. So verbessern sie zudem die Trainingsbedingungen vor Ort und senken Energieverbrauch und Betriebskosten.

Angesichts aktueller finanzieller Herausforderungen, vor die kommunale Akteur*innen in Folge der Corona-Pandemie gestellt sind, hat das BMU zum 1. August 2020 die Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie mit Geldern aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung erweitert: Bis Ende 2021 profitieren Antragsberechtigte von um 10 Prozentpunkte erhöhten Förderquoten. Das ist insbesondere für die Sportvereine eine gute Nachricht, die in der Vergangenheit die Mindestfördersummen nicht erreicht haben: Für sie ergibt sich durch die geänderten Förderquoten neben einem geringeren Eigenanteil aufgrund der Mindestzuwendungssumme von 5.000 Euro automatisch eine geringere Mindestvorhabensumme. Ein Beispiel: Für eine energieeffiziente Modernisierung der Hallenbeleuchtung, die temporär mit 35 Prozent bezuschusst wird, beträgt sie nur noch rund 14.300 Euro statt zuvor 20.000 Euro bei einer Förderquote von 25 Prozent. So kommen künftig auch kleinere Vorhaben für eine Förderung in Frage.

Neu ist auch, dass der erforderliche Eigenanteil für Sportvereine auf 5 Prozent reduziert und die Kumulierung mit Mitteln anderer Fördergeber vereinfacht wurde. Werden im Zeitraum zwischen 1. August 2020 und 31. Dezember 2021 nach Bewilligung einer Klimaschutzmaßnahme Drittmittel in das Vorhaben eingebracht, führt dies nicht mehr zwingend dazu, dass die Zuschüsse über die Kommunalrichtlinie gekappt werden. Diese temporäre Änderung ist besonders für Sportvereine bedeutsam, die zusätzlich Drittmittel von Landessportbünden in Anspruch nehmen möchten, für die aber zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Kommunalrichtlinie noch kein Bewilligungsbescheid vorliegt.

Im Rahmen der Kommunalrichtlinie sind Sportvereine, Kommunen und Betriebe mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung, die eine Sportstätte besitzen, pachten oder mieten, für zahlreiche investive Klimaschutzmaßnahmen antragsberechtigt. Einen Überblick über die Möglichkeiten gibt die Tabelle weiter unten. Förderanträge nimmt der Projektträger Jülich (PtJ) das ganze Jahr über entgegen.

Seit 2008 unterstützt das Bundesumweltministerium mithilfe der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) kommunale Akteur*innen, Unternehmen und Verbraucher*innen dabei, ihre Treibhausgasemissionen zu senken. Die NKI ist Teil des Klimaschutzengagements der Bundesregierung. Von den Fördermöglichkeiten im Rahmen der Kommunalrichtlinie haben bis Ende 2019 rund 16.650 Projekte in mehr als 3.650 Kommunen profitiert.

Für Anträge, die im Zeitraum vom 1. August 2020 bis 31. Dezember 2021 eingereicht werden, gilt:

Maßnahmen in Sportstätten

wie

Förderung für Kommunen, Sportvereine & kommunale Betriebe*

Förderung für finanz-schwache Kommunen

Mindest-zuwendung

Außenbeleuchtung mit zeit- oder präsenzabhängiger Schaltung

35 %

40 %

5.000 €

Innen- und Hallenbeleuchtung

40 %

45 %

5.000 €

Raumlufttechnische Anlagen

40 %

45 %

5.000 €

Austausch nicht regelbarer Pumpen in Schwimmbädern

55 %

65 %

5.000 €

Gebäudeleittechnik inkl. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

55 %

65 %

5.000 €

Radabstellanlagen**

55 %

75 %

5.000 €

Rechenzentren/Serverräume

55 %

65 %

5.000 €

Optimierung zentraler Warmwasserbereitungsanlagen

55 %

65 %

5.000 €

Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung

55 %

65 %

5.000 €

* mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung
** Anlagen, die sich in einem Radius von hundert Metern von einem Bahnhof oder einer Haltestelle befinden, werden mit bis zu 75 % bezuschusst, wenn der Antrag zwischen dem 1.8.2020 und 31.12.2021 gestellt wird. Für finanzschwache Kommunen beträgt die Förderquote in diesem Fall 95 %.
Antragsteller*innen aus den vier Braunkohlerevieren können von einer um 15 Prozentpunkte erhöhten Förderquote profitieren.
Gemäß Richtlinie sind Eigenmittel einzubringen (siehe Punkt 6.4 der Kommunalrichtlinie).
Alle Angaben ohne Gewähr.

Weitere Informationen:
Service- und Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des BMU
Tel.: 030 39001-170
skkk(at)klimaschutz.de 

Fragen zur Antragstellung und zu Förderanträgen:
Projektträger Jülich (PtJ)
Tel.: 030 20199-577
ptj-ksi(at)fz-juelich.de

Weiterführende Links:
Zur Kommunalrichtlinie
Zur Antragstellung
Zum Infoblatt des DOSB

Quelle:
Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)


  • Foto: LSB NRW/Andrea Bowinkelmann